LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 26.10.2012
7 Sa 107/12
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 09.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 22 Ca 8324/11

Anspruch auf Zahlung des Höhergruppierungsgewinnes nach einer Neuberechnung des Vergleichsentgelts

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.10.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 107/12

DRsp Nr. 2013/173

Anspruch auf Zahlung des Höhergruppierungsgewinnes nach einer Neuberechnung des Vergleichsentgelts

1. Für Lehrkräfte, für die gemäß Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1a zum BAT/BAT-O nicht gilt, im Status der sogenannten Erfüller im Sinne der Nr. 2 der Richtlinien des Finanzministeriums Baden-Württemberg über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte des Landes (ERL) findet § 8 TVÜ-L keine Anwendung. Das ergibt seine Auslegung nach Wortlaut, Systematik und Sinn und Zweck der Vorschrift.2. Anders verhält es sich bei sogenannten Nichterfüllern, die nicht die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen des Landes für die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit erfüllen.

Tenor

1.

Auf die Berufung des beklagten Landes wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 09.05.2012 - 22 Ca 8324/11 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes zur Neuberechnung des Vergleichsentgeltes der Klägerin, der Abrechnung und Auszahlung von Differenzbeträgen einschließlich eines Höhergruppierungsgewinnes.