Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 9. November 2021 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Streitig ist die Gewährung einer Witwerrente.
Der 1948 geborene Kläger, der als Arzt tätig war, bezieht seit Juni 2013 von der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte Baden-Württemberg eine Rente. Diese beträgt ab Dezember 2020 monatlich 4.326,36 Euro.
Die 1940 geborene Ehefrau des Klägers, G (im folgenden G.), verstarb am 27.11.2020. Sie bezog seit 2001 von der Beklagten eine Altersrente für Frauen, zuletzt in Höhe von monatlich 929,78 Euro.
Der Kläger beantragte am 10.12.2020 bei der Beklagten die Gewährung einer großen Witwerrente.
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