Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gelsenkirchen vom 23.05.2019 wird zurückgewiesen Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Frage, ob die Klägerin Anspruch auf die Gewährung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
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