1. Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 10. September 2007 -
2. Der Kläger hat die Kosten der Revision zu tragen.
Die Parteien streiten über die Zahlung einer Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD.
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