LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 11.04.2012
L 2 VI 35/09
Normen:
IfSG § 2 Nr. 11 Halbs. 1; IfSG § 60 Abs. 1 S. 1; IfSG § 61 S. 1; IfSG § 61 S. 2;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 07.06.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 13 VJ 26/04

Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz wegen gesundheitlicher Folgen von Schutzimpfungen; ursächlicher Zusammenhang; Auslegung einer öffentlichen Empfehlung

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 11.04.2012 - Aktenzeichen L 2 VI 35/09

DRsp Nr. 2013/4010

Anspruch auf Versorgung nach dem Infektionsschutzgesetz wegen gesundheitlicher Folgen von Schutzimpfungen; ursächlicher Zusammenhang; Auslegung einer öffentlichen Empfehlung

1. Zur Auslegung des Begriffs der "Kombinationsimpfung" in einer ehemals für Schleswig-Holstein geltenden öffentlichen Empfehlung. 2. Zur Beurteilung der Ursächlichkeit im Impfschadensrecht. 3. Die Voraussetzungen einer sog. Kann-Versorgung sind nicht bereits erfüllt, wenn über Art und Ursache einer Erkrankung im Einzelfall Ungewissheit besteht. 4. Der Verwendung des Begriffs der Kombinationsimpfung liegt in der öffentlichen Empfehlung des Landes Schleswig-Holstein vom 28.7.1999 eine begriffliche Unschärfe zugrunde, und der Begriff wurde als Synonym für den eindeutig definierten Begriff des Kombinationsimpfstoffs verwendet. In den seit dem Jahr 2004 in Schleswig-Holstein geltenden öffentlichen Empfehlungen wird dem entsprechend der Begriff des Kombinationsimpfstoffs und nicht mehr der Begriff der Kombinationsimpfung verwendet. Mit dieser Änderung der Begrifflichkeit war keine inhaltliche Änderung beabsichtigt, sondern eine Klarstellung.