Der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 13. Juni 2008 und der Bescheid vom 23. März 2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 10. November 2006 werden aufgehoben.
Die Beklagte hat der Klägerin 99.440,02 € zu zahlen.
Sie wird ferner verpflichtet, die Klägerin nach jeweiliger ärztlicher Verordnung mit einer Immunglobulin-Therapie zu versorgen.
Die Beklagte hat die der Klägerin bereits vorläufig erstatteten Kosten endgültig zu tragen.
Die Beklagte hat ferner die außergerichtlichen Kosten der Klägerin für das gesamte Verfahren zu übernehmen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|