Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
LSG Hessen, Urteil vom 24.04.2008 - Aktenzeichen L 8 KR 40/07
DRsp Nr. 2008/16958
Anspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad als Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung
Zur Erfüllung des Grundbedürfnisses der elementaren Bewegungsfreiheit eines behinderten Versicherten kann im Einzelfall ein Leistungsanspruch auf Versorgung mit einem Therapiedreirad aus der gesetzlichen Krankenversicherung bestehen. Dabei gehört das Ermöglichen des Radfahrens für einen behinderten Versicherten nicht zu den Leistungspflichten der gesetzlichen Krankenversicherung. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]