Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 03.08.2020 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist Rahmen eines Verfahrens im einstweiligen Rechtsschutz die Versorgung mit Medizinal-Cannabis.
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