Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 17. April 2015 wird zurückgewiesen.
Kosten des Revisionsverfahrens sind nicht zu erstatten.
I
Streitig ist ein Anspruch des klagenden Versicherten gegen die beklagte Krankenkasse auf Erstattung der für die Ersatzbeschaffung einer Kontaktlinse im Januar 2010 aufgewendeten Kosten in Höhe von 140 Euro.
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