LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 21.08.2012
L 13 AL 926/11
Normen:
GG Art. 12; GG Art. 3 Abs. 1; SGB III § 35 Abs. 1; SGB III § 35 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Heilbronn, vom 10.02.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 9 AL 3873/10

Anspruch auf Vermittlungsdienstleistungen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung - ZAV im Bereich Management-Vermittlung; Verfassungsmäßigkeit des der Bundesagentur für Arbeit eingeräumten Ermessens

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.08.2012 - Aktenzeichen L 13 AL 926/11

DRsp Nr. 2012/19561

Anspruch auf Vermittlungsdienstleistungen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung - ZAV im Bereich Management-Vermittlung; Verfassungsmäßigkeit des der Bundesagentur für Arbeit eingeräumten Ermessens

Die Bestimmung einer einheitlichen Handhabung des der Bundesagentur für Arbeit gem. § 35 SGB III eingeräumten Ermessens bei der Frage der Einbeziehung in die Vermittlungsdienstleistungen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung im Bereich Management-Vermittlung dahingehend, dass eine Einbeziehung bei einer länger als sechs Monate andauernden Arbeitslosigkeit wie auch aufgrund des Fehlens von wenigstens drei Jahren aktueller Führungserfahrung nicht in Betracht kommt, begegnet keinen Bedenken.

Die Bestimmung einer einheitlichen Handhabung des der Bundesagentur für Arbeit gem. § 35 SGB III eingeräumten Ermessens bei der Frage der Einbeziehung in die Vermittlungsdienstleistungen der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung im Bereich Management-Vermittlung dahingehend, dass eine Einbeziehung bei einer länger als sechs Monate andauernden Arbeitslosigkeit wie auch aufgrund des Fehlens von wenigstens drei Jahren aktueller Führungserfahrung nicht in Betracht kommt, begegnet keinen Bedenken. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor