LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.07.2016
L 8 U 475/15
Normen:
SGB VII § 56 Abs. 2;
Fundstellen:
NZS 2016, 794
Vorinstanzen:
SG Mannheim, vom 07.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen S 3 U 1958/13

Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen UnfallversicherungBerücksichtigung von Erfahrungswerten zur MdE-Einschätzung durch das Gericht angesichts der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.07.2016 - Aktenzeichen L 8 U 475/15

DRsp Nr. 2016/13961

Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung Berücksichtigung von Erfahrungswerten zur MdE-Einschätzung durch das Gericht angesichts der aktuellen wissenschaftlichen Diskussion

Solange die wissenschaftliche Diskussion um die MdE-Erfahrungswerte in der gesetzlichen Unfallversicherung noch ergebnisoffen und nicht abgeschlossen ist, kann in Ermangelung anderweitiger Erkenntnisse auf die bislang in der unfallversicherungsrechtlichen Literatur dargestellten MdE-Bewertungskriterien zurückgegriffen werden. Ergibt sich im Einzelfall, dass eine der zur Diskussion gestellte, hiervon abweichende MdE-Wertung für die in Frage stehende gesundheitliche Folge eines Versicherungsfalls überzeugender ist, ist das Gericht nicht gehindert, diese seiner Entscheidung zugrundezulegen.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 07.10.2014 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

SGB VII § 56 Abs. 2;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob dem Kläger gegen die Beklagte ein Anspruch auf Gewährung einer Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) um mindestens 20 v.H. wegen eines Arbeitsunfalles am 05.11.2003 ab dem 16.054.2012 zusteht.