LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 22.11.2012
L 6 U 2461/11
Normen:
RVO § 582; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2; SGB VII § 57;

Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhöhung bei keinerlei Erwerbsfähigkeit

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2012 - Aktenzeichen L 6 U 2461/11

DRsp Nr. 2013/2536

Anspruch auf Verletztenrente in der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhöhung bei keinerlei Erwerbsfähigkeit

Dass ein Versicherter infolge eines Versicherungsfalls (hier Arbeitsunfall) einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, erfordert, dass keinerlei Erwerbstätigkeit mehr möglich ist; dafür ist selbst die volle Erwerbsminderung i.S.d. § 43 II 2 SGB VI nicht ausreichend.

Dass ein Versicherter infolge eines Versicherungsfalls (hier Arbeitsunfall) einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann, erfordert, dass keinerlei Erwerbstätigkeit mehr möglich ist; dafür ist selbst die volle Erwerbsminderung im Sinne des § 43 Abs. 2 S. 2 SGB VI nicht ausreichend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts U. vom 14. April 2011 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

RVO § 582; SGB VI § 43 Abs. 2 S. 2; SGB VII § 57;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin infolge eines Arbeitsunfalls einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann und deshalb einen Anspruch auf eine Rentenerhöhung hat.