Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts U. vom 14. April 2011 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin infolge eines Arbeitsunfalls einer Erwerbstätigkeit nicht mehr nachgehen kann und deshalb einen Anspruch auf eine Rentenerhöhung hat.
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