Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 29. April 2014 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
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Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung höherer Verletztenrente.
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