Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Reutlingen vom 5. November 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Klägerin begehrt Hinterbliebenenleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Klägerin ist die Witwe des am 01.03.1944 geborenen und am 29.04.2009 (Mittwoch) verstorbenen W. R. (W. R.), der als Miteigentümer eines S.werkes in D. bei der Beklagten als Unternehmer freiwillig versichert war (Versicherter).
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