Auf die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 2. Mai 2011 wird unter Abänderung des Bescheides der Beklagten vom 24. Juli 2009 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22. Oktober 2009 ein chronisches Schmerzsyndrom der linken Thoraxhälfte als weitere Folge des Arbeitsunfalls vom 17. Juli 2007 festgestellt.
II.Die Beklagte wird verurteilt, eine Verletztenrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 v.H. ab 1. Februar 2009 auf unbestimmte Zeit zu gewähren.
III.Die Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers in beiden Rechtszügen.
IV.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|