Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 29.07.2015 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin Entgelt für Tätigkeiten beanspruchen kann, die sie während der Dauer seiner praktischen Tätigkeit im Rahmen der Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PiA) erbracht hat.
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