SG Hannover, vom 15.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen S 31 KA 332/04
Anspruch auf Vergütung aus der vertragszahnärztlichen Versorgung nach kollektivem Zulassungsverzicht
LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.01.2005 - Aktenzeichen L 3 KA 237/04 ER
DRsp Nr. 2008/20474
Anspruch auf Vergütung aus der vertragszahnärztlichen Versorgung nach kollektivem Zulassungsverzicht
Hat ein Vertragszahnarzt in einem mit Kollegen aufeinander abgestimmten Verfahren oder Verhalten auf seine Zulassung oder Ermächtigung verzichtet, so bleibt er auch im Anschluss hieran nach Maßgabe des § 95b Abs. 3SGB V berechtigt, Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung zu Lasten der Krankenkassen zu behandeln. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]