Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Dezember 2010 - 9 Sa 484/10 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird, dem Kläger mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Ergänzung zum bestehenden Arbeitsvertrag den Abschluss eines Versorgungsvertrages mit dem vom Arbeitsgericht München im Urteil vom 15. April 2010 -
Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen.
Von Rechts wegen!
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