LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 23.05.2014
7 Sa 66/14
Normen:
BUrlG § 1; BurlG § 8; BUrlG § 11 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Mainz, vom 10.10.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 166/13

Anspruch auf Urlaubsentgelt bei Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.05.2014 - Aktenzeichen 7 Sa 66/14

DRsp Nr. 2014/14961

Anspruch auf Urlaubsentgelt bei Erwerbstätigkeit während des Urlaubs

1. Eine verbotene Erwerbstätigkeit des Arbeitnehmers während des Urlaubs führt nicht dazu, dass der gewährte Urlaub entfällt; die suspendierte Pflicht des Arbeitnehmers lebt nicht wieder auf. 2. Der Anspruch auf Zahlung des Urlaubsentgeltes ist von einer urlaubszweckwidrigen Erwerbstätigkeit unabhängig; nach § 8 BUrlG besteht kein Anspruch der Arbeitgeberin, das Urlaubsentgelt im Umfang des gesetzlichen Urlaubsanspruchs aus diesem Anlass zu kürzen. 3. Im Falle einer urlaubszweckwidrigen Erwerbstätigkeit kommen Ansprüche der Arbeitgeberin auf Schadensersatz, Unterlassung der Erwerbstätigkeit sowie die Möglichkeit in Betracht, wegen der Erwerbstätigkeit das Arbeitsverhältnis durch Kündigung zu beenden.

Tenor

1.

Die Berufung der Beklagten gegen das Teil-Urteil des Arbeitsgerichts Mainz -Auswärtige Kammern Bad Kreuznach - Az. 5 Ca 166/13 - vom 10. Oktober 2013 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BUrlG § 1; BurlG § 8; BUrlG § 11 Abs. 1;

Tatbestand