Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 6. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
II.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
IV.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 5.000,- Euro festgesetzt.
Streitig ist im Berufungsverfahren noch ein Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung.
... II. 1. 2. 3. 4. IV. I. 1. 2. 3. 4. II.
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