Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 14.2.2019 geändert.
Die Antragsgegnerin wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet zu unterlassen, Teilnehmer am Ausbildungsgang "Veranstaltungskaufmann" der Antragstellerin im Hinblick auf die Berechtigung zur Prüfungsteilnahme nach §
Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsanordnung wird der Antragsgegnerin ein Ordnungsgeld bis zu 10.000,00 EUR angedroht.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Rechtszüge auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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