Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 6. August 2008 - 5 Sa 550/07 - aufgehoben.
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Chemnitz vom 15. Juni 2007 -
Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über eine Sozialplanabfindung.
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