Der Kläger verlangt von der beklagten Pensionskasse Übertragung des Deckungskapitals seiner Versorgungsanwartschaft auf einen anderen Versorgungsträger.
Der am 17. März 1945 geborene Kläger war vom 1. Oktober 1975 bis zum 30. September 1986 als Angestellter bei der A. Aktiengesellschaft beschäftigt. Diese Gesellschaft ist ein Trägerunternehmen der beklagten Pensionskasse.
Dem Kläger waren von seiner Arbeitgeberin Versorgungsleistungen zugesagt worden, die von der beklagten Pensionskasse erbracht werden sollten. Art und Umfang der Versorgungsleistungen sind in der Satzung der Beklagten geregelt.
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