Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Beteiligten tragen die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens je zur Hälfte.
Weder das Zulassungsbegehren des Klägers noch das der Beklagten haben Erfolg.
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