OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 14.01.2022
12 A 3082/19
Normen:
SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 19 K 2293/17

Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch an einer Privatschule

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.01.2022 - Aktenzeichen 12 A 3082/19

DRsp Nr. 2022/4683

Anspruch auf Übernahme der Kosten für den Besuch an einer Privatschule

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens.

Normenkette:

SGB VIII § 35a Abs. 1 S. 1 Nr. 2;

Gründe

Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

Aus den im Zulassungsverfahren fristgerecht dargelegten Gründen, die der Senat allein zu prüfen hat, ergeben sich nicht die allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO. Stützt der Rechtsmittelführer seinen Zulassungsantrag auf diesen Zulassungsgrund, muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts auseinandersetzen. Dabei muss er den tragenden Rechtssatz oder die Feststellungen tatsächlicher Art bezeichnen, die er mit seinem Antrag angreifen will, und mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage stellen. Diesen Anforderungen entspricht das Zulassungsvorbringen nicht.