SG Karlsruhe, vom 18.07.2011 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 5187/10
Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld; Aufhebung der Zweistufigkeit des Anerkennungs- und Leistungsverfahrens durch Hinweis auf Leistungseinschränkungen für unkündbare Arbeitnehmer ohne Namensnennung im Anerkennungsbescheid
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.08.2012 - Aktenzeichen L 3 AL 3581/11
DRsp Nr. 2013/3913
Anspruch auf Transferkurzarbeitergeld; Aufhebung der Zweistufigkeit des Anerkennungs- und Leistungsverfahrens durch Hinweis auf Leistungseinschränkungen für unkündbare Arbeitnehmer ohne Namensnennung im Anerkennungsbescheid
1. Der Hinweis in einem Anerkennungsbescheid, Transfer-Kug werde nicht für Arbeitnehmer mit absolutem ordentlichem Kündigungsschutz gezahlt, stellt keinen Verwaltungsakt dar, wenn nicht für namentlich benannte Arbeitnehmer Transfer-Kug ausdrücklich abgelehnt wird.2. Allein durch einen solchen Hinweis im Anerkennungsbescheid wird das grundsätzlich zweistufige, in das Anerkennungs- und Leistungsverfahren gegliederte Verfahren der Bewilligung von (Transfer-)Kug nicht in einem Bescheid zusammengefasst.
1. Der Hinweis in einem Anerkennungsbescheid, Transfer-Kug werde nicht für Arbeitnehmer mit absolutem ordentlichem Kündigungsschutz gezahlt, stellt keinen Verwaltungsakt dar, wenn nicht für namentlich benannte Arbeitnehmer Transfer-Kug ausdrücklich abgelehnt wird.2. Allein durch einen solchen Hinweis im Anerkennungsbescheid wird das grundsätzlich zweistufige, in das Anerkennungs- und Leistungsverfahren gegliederte Verfahren der Bewilligung von (Transfer-)Kug nicht in einem Bescheid zusammengefasst. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
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