Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts Nr. 22 vom 10.05.2016
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/Main, vom 13.03.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 1792/12
ArbG Frankfurt/Main, vom 02.10.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 2439/12
Anspruch auf tabakrauchfreien ArbeitsplatzGesundheitsgefahren durch Tabakrauch am ArbeitsplatzMaßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz der nicht rauchenden BeschäftigtenEinschränkungen des Gesundheitsschutzes durch die Art des Betriebes
BAG, Urteil vom 10.05.2016 - Aktenzeichen 9 AZR 347/15
DRsp Nr. 2016/9646
Anspruch auf tabakrauchfreien ArbeitsplatzGesundheitsgefahren durch Tabakrauch am ArbeitsplatzMaßnahmen des Arbeitgebers zum Schutz der nicht rauchenden BeschäftigtenEinschränkungen des Gesundheitsschutzes durch die Art des Betriebes
Nach § 5 Abs. 2ArbStättV hat der Arbeitgeber nicht rauchende Beschäftigte in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr nur insoweit vor den Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen zu schützen, als die Natur des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. Dies kann dazu führen, dass er nur verpflichtet ist, die Belastung durch Passivrauchen zu minimieren, nicht aber sie gänzlich auszuschließen.
1. Der Gesetzgeber ist bei der Formulierung des § 5 Abs. 1ArbStättV davon ausgegangen, dass Tabakrauch zwangsläufig die Gesundheit gefährdet. § 5 Abs. 1ArbStättV resultiert aus der Umsetzung des Art. 8 Abs. 1 der Tabakrahmenkonvention der Weltgesundheitsorganisaton WHO. Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäftigten in Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind.2. § 5 Abs. 1ArbStättV wird jedoch durch § 5 Abs. 2ArbStättV dahingehend eingeschränkt, dass der Arbeitgeber in Arbeitsbereichen mit Publikumsverkehr Schutzmaßnahmen nur insoweit treffen muss, als die Natur des Betriebes und die Art der Beschäftigung es zulassen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Sozialrecht" abrufen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.