LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.05.2014
L 2 SO 20/14
Normen:
SGB XII § 27a Abs. 1 S. 1; SGB XII § 27a Abs. 3; SGB XII § 30 Abs. 1; SGB XII § 35;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 12.11.2013

Anspruch auf Sozialhilfe; Zulässigkeit der Anrechnung der bereits im Regelsatz berücksichtigten Haushaltsenergie auf die Kosten der Unterkunft; Anforderungen an den Nachweis für einen erhöhten Kleiderbedarf

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2014 - Aktenzeichen L 2 SO 20/14

DRsp Nr. 2014/14998

Anspruch auf Sozialhilfe; Zulässigkeit der Anrechnung der bereits im Regelsatz berücksichtigten Haushaltsenergie auf die Kosten der Unterkunft; Anforderungen an den Nachweis für einen erhöhten Kleiderbedarf

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12. November 2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

SGB XII § 27a Abs. 1 S. 1; SGB XII § 27a Abs. 3; SGB XII § 30 Abs. 1; SGB XII § 35;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten im Zugunstenverfahren über die Höhe von Grundsicherungsleistungen für den Zeitraum 1. Januar 2010 bis 31. Dezember 2011.