SG Berlin - Beschluss vom 20.12.2005 S 2 SO 5716/05 ER
Normen:
SGB XII § 34 ;
Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme von Mietrückständen bei drohender Wohnungslosigkeit
SG Berlin, Beschluss vom 20.12.2005 - Aktenzeichen S 2 SO 5716/05 ER
DRsp Nr. 2008/9142
Anspruch auf Sozialhilfe, Übernahme von Mietrückständen bei drohender Wohnungslosigkeit
Erst wenn die bisher bewohnte Wohnung gefährdet ist und eine andere Wohnung auf dem Markt nicht angemietet werden kann und deshalb eine Unterbringung nur in einer Not- oder Obdachloseneinrichtung in Betracht kommt, droht Wohnungslosigkeit einzutreten. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]