Auf die Revisionen der Kläger wird das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 27. Januar 2010 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
I
Im Streit sind Leistungen bzw höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherungsleistungen) nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - Sozialhilfe - (SGB XII) ab 1.1.2009.
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