Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Nordhausen vom 28. April 2010 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat auch die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Der Streitwert wird endgültig auf 5.000 Euro festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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