LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 09.11.2007
L 13 SO 31/07 ER
Normen:
SGB XII § 19 § 36 ;
Vorinstanzen:
SG Oldenburg (Oldenburg) - S 2 SO 199/06 ER - 30.03.2007,

Anspruch auf Sozialhilfe, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt für eine von ihren Eltern betreute Behinderte

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 09.11.2007 - Aktenzeichen L 13 SO 31/07 ER

DRsp Nr. 2008/8970

Anspruch auf Sozialhilfe, laufende Hilfe zum Lebensunterhalt für eine von ihren Eltern betreute Behinderte

1. Es besteht kein Leistungsanspruch nach dem vierten Kapitel des SGB XII bei Aufnahme einer Behinderten in den Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen. 2. Wenn die neue Ausnahmeregelung in § 36 S. 3 SGB XII eingreift, so kann einem Leistungsanspruch nach dem dritten Kapitel des SGB XII bei einem Zusammenleben der Behinderten mit ihren Eltern die Vermutung der Bedarfsdeckung dann nicht entgegen gehalten werden.