Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfe in anderen Lebenslagen, Bestattungskosten, örtliche Zuständigkeit
SG Fulda, Urteil vom 24.04.2007 - Aktenzeichen S 7 SO 31/06
DRsp Nr. 2008/9215
Anspruch auf Sozialhilfe, Hilfe in anderen Lebenslagen, Bestattungskosten, örtliche Zuständigkeit
Auch wenn aufgrund des frühzeitigen Versterbens des Hilfeempfängers im Sterbemonat der bisher regelmäßig gedeckte Bedarf des Hilfeempfängers allein durch dessen Versterben entfällt, liegt eine Leistung von Sozialhilfe bis zum Tode iS von § 98 Abs. 3 SGB XII vor. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]