Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 15. September 2009 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückverwiesen.
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Im Streit sind höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe - (SGB XII) für die Monate Januar (14,10 Euro zusätzlich) und Februar 2008 (5,23 Euro zusätzlich).
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