Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25.10.2011 -
Auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 25.10.2011 -
weitere 843,25 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus jeweils 168,65 € seit dem 7.11.2011, 7.12.2011, 7.1.2012, 7.2.2012 und 7.3.2012 zu zahlen,
2)weitere 337,30 € brutto zu zahlen,
3)für die Monate Mai 2012 bis September 2012 jeweils zum 5. Werktag des Folgemonats jeweils weitere 168,65 € brutto zu zahlen.
III.Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
IV.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf eine Sonderzuwendung.
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