LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 10.05.2012
L 11 VS 65/09
Normen:
BVG § 30 Abs. 1; BVG § 31; SVG § 85;
Vorinstanzen:
SG Cottbus, vom 09.04.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 26 VS 77/07

Anspruch auf Soldatenversorgung nach einer Wehrdienstbeschädigung; Zulässigkeit der Feststellung des Grades einer Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.05.2012 - Aktenzeichen L 11 VS 65/09

DRsp Nr. 2012/9782

Anspruch auf Soldatenversorgung nach einer Wehrdienstbeschädigung; Zulässigkeit der Feststellung des Grades einer Minderung der Erwerbsfähigkeit nach den Anhaltspunkten für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht

1. Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX) - hier: Teil A Nr. 18 Abs. 5 AHP 2005 - 2. Die Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (AHP) sind zwar kein Gesetz und sind auch nicht aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassen worden. Es handelt sich jedoch bei ihnen um eine auf besonderer medizinischer Sachkunde beruhende Ausarbeitung im Sinne von antizipierten Sachverständigengutachten, die die möglichst gleichmäßige Handhabung der in ihnen niedergelegten Maßstäbe im gesamten Bundesgebiet zum Ziel hat. Die AHP engen das Ermessen der Verwaltung ein, führen zur Gleichbehandlung und sind deshalb auch geeignet, gerichtlichen Entscheidungen zugrunde gelegt zu werden. Gibt es solche anerkannten Bewertungsmaßstäbe, so ist grundsätzlich von diesen auszugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]