Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 21. April 2015 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
I
Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beschädigtenversorgung unter dem Aspekt des Ruhens wegen des gleichzeitigen Bezugs von Unfallfürsorgeleistungen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|