Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 08.09.2021, Az.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, die auf ihrem Grundstück X - Straße ... in Y im vorderen Grundstücksbereich angepflanzte Eibenhecke auf eine Höhe von 1,60 m und seitlich bis an die Grundstücksgrenze der Klägerin zurück zu schneiden - soweit sich im seitlichen Bereich nicht ohnehin der von der Klägerin errichtete Zaun befindet.
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