LSG Bayern - Urteil vom 09.04.2013
L 13 R 459/12
Normen:
SGB VI § 43 Abs. 1; SGB VI § 43 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG München, vom 24.04.2012 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 KN 87/10

Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines Leistungsvermögens von sechs Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

LSG Bayern, Urteil vom 09.04.2013 - Aktenzeichen L 13 R 459/12

DRsp Nr. 2013/14385

Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung trotz eines Leistungsvermögens von sechs Stunden und mehr für leichte Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bei einer Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen

1. Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rente wegen Erwerbsminderung.