LSG Baden-Württemberg - Beschluss vom 22.05.2014
L 10 LW 1427/13
Normen:
ALG § 13; ALG § 21; SGB I § 14;
Vorinstanzen:
SG Freiburg, vom 22.01.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 6 LW 1987/10

Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem ALG; Kein Herstellung der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch

LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 22.05.2014 - Aktenzeichen L 10 LW 1427/13

DRsp Nr. 2014/10818

Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem ALG; Kein Herstellung der Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens über den sozialrechtlichen Herstellungsanspruch

1. Voraussetzung für den Zugang zur landwirtschaftlichen Rentenleistung ist die Unternehmensabgabe. Daran fehlt es jedoch, wenn der versicherte Unternehmer auf Grund seiner rechtlichen Stellung oder tatsächlicher Befugnisse weiterhin in der Lage ist, alsbald oder jederzeit die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen wieder aufzunehmen und so die Unternehmereigenschaft zurückerlangen kann. 2. Die Abgabe in dem Sinne kann nicht im Wege des Herstellungsanspruches ersetzt werden, da diese fehlende Voraussetzung selbst bei pflichtwidriger Beratung und Information durch den Leistungsträger nicht anders als durch den Abschluss eines zivilrechtlichen Vertrags, hier also der übereinstimmenden Änderung der Pachtverträge, bewirkt werden kann und damit gerade keine öffentlich-rechtliche Handlung betrifft.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 22.01.2013 wird zurückgewiesen.

Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.

Normenkette:

ALG § 13; ALG § 21; SGB I § 14;

Gründe

I.