Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.07.2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist noch Rente wegen voller Erwerbsminderung von November 2004 bis Mai 2008 und ab Juni 2011 auf Dauer streitig.
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