Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 4. November 2013 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt auch die außergerichtlichen Kosten für das Berufungsverfahren.
Streitig ist die Gewährung einer (höheren) Rente wegen Berufsunfähigkeit nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht.
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