LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 16.06.2016
L 2 R 848/13
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 2;
Fundstellen:
NZS 2016, 743
Vorinstanzen:
SG Frankfurt/Oder, vom 02.08.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 232/09

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei BerufsunfähigkeitZulässigkeit der Verweisbarkeit eines Fernmeldemonteurs/-elektronikers auf die Tätigkeit eines Montierers

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.06.2016 - Aktenzeichen L 2 R 848/13

DRsp Nr. 2016/12174

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit Zulässigkeit der Verweisbarkeit eines Fernmeldemonteurs/-elektronikers auf die Tätigkeit eines Montierers

Die Verweisungstätigkeit als Montierer ist einem Facharbeiter (Fernmeldemonteur/-elektroniker) sozial zumutbar.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Oder) vom 2. August 2013 aufgehoben und die Klage abgewiesen.

Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VI § 240 Abs. 2;

Tatbestand:

Die Beklagte wendet sich im Berufungsverfahren gegen die Verurteilung zur Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit ab dem 1. Februar 2008.