Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind zwischen den Beteiligten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist (nur noch) die Bewilligung von Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) streitig.
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