Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Magdeburg vom 29. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt im Überprüfungsverfahren die Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit nach dem Sechsten Buch des Sozialgesetzbuches - Gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI) für die Zeit vom 1. Mai 2005 bis zum 30. April 2009.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|