SG Magdeburg, vom 16.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 203/07
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für einen angelernten Kraftfahrer; Verweisbarkeit auf die Tätigkeit des Pförtners an der Nebenpforte
LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.04.2011 - Aktenzeichen L 3 R 21/09
DRsp Nr. 2011/16201
Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für einen angelernten Kraftfahrer; Verweisbarkeit auf die Tätigkeit des Pförtners an der Nebenpforte
1. Ein Kraftfahrer, der keinerlei Ausbildung als Kraftfahrer absolviert und "normale" Kraftfahrtätigkeiten innerhalb der EU ohne Wartungs- und Reparaturarbeiten verrichtet sowie drei Monate angelernt worden ist, ist allenfalls als Angelernter des oberen Bereichs einzustufen.
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