LSG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 28.04.2011
L 3 R 21/09
Normen:
SGB VI § 240 Abs. 2; SGB VI § 43;
Vorinstanzen:
SG Magdeburg, vom 16.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 R 203/07

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für einen angelernten Kraftfahrer; Verweisbarkeit auf die Tätigkeit des Pförtners an der Nebenpforte

LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.04.2011 - Aktenzeichen L 3 R 21/09

DRsp Nr. 2011/16201

Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit für einen angelernten Kraftfahrer; Verweisbarkeit auf die Tätigkeit des Pförtners an der Nebenpforte

1. Ein Kraftfahrer, der keinerlei Ausbildung als Kraftfahrer absolviert und "normale" Kraftfahrtätigkeiten innerhalb der EU ohne Wartungs- und Reparaturarbeiten verrichtet sowie drei Monate angelernt worden ist, ist allenfalls als Angelernter des oberen Bereichs einzustufen.