I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 12. Dezember 2007 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist eine Rente wegen Erwerbsminderung auf Grund eines Rentenantrags vom 27.02.2004.
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