Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.09.2007 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Rente wegen Erwerbsminderung.
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