Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 30.04.2013 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist, ob die Klägerin einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit hat.
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