Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 29. Juli 2008 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung für die Zeit vom 12. August 2004 bis 30. November 2008.
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